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   BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16   

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https://dejure.org/2016,48305
BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16 (https://dejure.org/2016,48305)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - I ZB 29/16 (https://dejure.org/2016,48305)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - I ZB 29/16 (https://dejure.org/2016,48305)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 139 ZPO, § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Schuldhafte Versäumung der Frist für die Berufungsbegründung durch den Prozessbevollmächtigten; Ausgangskontrolle des rechtzeitigen Hinausgehens fristwahrender Schriftsätze in einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Schuldhafte Versäumung der Frist für die Berufungsbegründung durch den Prozessbevollmächtigten; Ausgangskontrolle des rechtzeitigen Hinausgehens fristwahrender Schriftsätze in einem ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Schuldhafte Versäumung der Frist für die Berufungsbegründung durch den Prozessbevollmächtigten; Ausgangskontrolle des rechtzeitigen Hinausgehens fristwahrender Schriftsätze in einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Alle Tatsachen müssen rechtzeitig vorgetragen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrende Schriftsätze - und die Ausgangskontrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzungsantrag - und die nachgeschobenen Tatsachen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Später nachgeschobene Tatsachen, die nicht der Erläuterung oder Ergänzung fristgerecht geltend gemachter Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dienen, müssen unberücksichtigt bleiben (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98, NJW 1998, 2678, 2679; Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366; BGH, NJW-RR 2016, 507 Rn. 11).

    Ebenso wenig enthielt der Vortrag eine Lücke, die auf Hinweis der Gegenseite noch nachträglich hätte beseitigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).

  • BGH, 08.01.2016 - I ZB 41/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gesonderte Anfechtung der Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einem dazu beauftragten Mitarbeiter nochmals abschließend selbständig geprüft wird (st. Rspr.; vgl nur BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, NJW-RR 2015, 442 Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, WM 2016, 563 Rn. 10; Beschluss vom 6. April 2016 - VII ZB 7/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 10).

    Später nachgeschobene Tatsachen, die nicht der Erläuterung oder Ergänzung fristgerecht geltend gemachter Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dienen, müssen unberücksichtigt bleiben (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98, NJW 1998, 2678, 2679; Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366; BGH, NJW-RR 2016, 507 Rn. 11).

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einem dazu beauftragten Mitarbeiter nochmals abschließend selbständig geprüft wird (st. Rspr.; vgl nur BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, NJW-RR 2015, 442 Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, WM 2016, 563 Rn. 10; Beschluss vom 6. April 2016 - VII ZB 7/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 10).
  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 42/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einem dazu beauftragten Mitarbeiter nochmals abschließend selbständig geprüft wird (st. Rspr.; vgl nur BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, NJW-RR 2015, 442 Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, WM 2016, 563 Rn. 10; Beschluss vom 6. April 2016 - VII ZB 7/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 10).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einem dazu beauftragten Mitarbeiter nochmals abschließend selbständig geprüft wird (st. Rspr.; vgl nur BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, NJW-RR 2015, 442 Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, WM 2016, 563 Rn. 10; Beschluss vom 6. April 2016 - VII ZB 7/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2016 - VII ZB 7/15

    Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einem dazu beauftragten Mitarbeiter nochmals abschließend selbständig geprüft wird (st. Rspr.; vgl nur BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, NJW-RR 2015, 442 Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, WM 2016, 563 Rn. 10; Beschluss vom 6. April 2016 - VII ZB 7/15, NJW-RR 2016, 507 Rn. 10).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
    Später nachgeschobene Tatsachen, die nicht der Erläuterung oder Ergänzung fristgerecht geltend gemachter Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dienen, müssen unberücksichtigt bleiben (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98, NJW 1998, 2678, 2679; Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366; BGH, NJW-RR 2016, 507 Rn. 11).
  • BGH, 16.12.2021 - V ZB 34/21

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auf neue Tatsachen kann die Wiedereinsetzung nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO nicht gestützt werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 97/18, NJW-RR 2019, 827 Rn. 15 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7; Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 13); eine Ausnahme gilt nur bei erkennbar unklaren oder ergänzungsbedürftigen Angaben (vgl. Rn. 16).
  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16

    Wirksame Fristenkontrolle bzgl. der Erledigung fristgebundener Sachen;

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch die Anordnung gehört, die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742 Rn. 10; Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZB 1/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. April 2017 - XI ZB 18/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
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